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KBV-Vorgaben_RVO_Abrechnung_Corona-Testung_Nichtmitglieder_KV._jun_2020pdf.pdf 99,93KB
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1000 Titel
  • Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über das Verfahren der Berechnung einer pauschale als Ersatz für den Aufwand von Abrechnungsdienstleistungen für labordiagnostische Leistungen von Nichtmitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigungen
1000 Titelzusatz weitere
  • gemäß § 7 Absatz 6 der Rechtsverordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom 8. Juni 2020 - gültig ab dem 10. Juli 2020
1000 Verantwortlich
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung ; im Einvernehmen mit dem GKV-spitzenverband ; Dezernat Vergütung und Gebührenordnung
1000 Autor/in
  1. Kassenärztliche Bundesvereinigung |
1000 Ausgabe
  • 23. Juni 2020, Version 0.3
1000 Katalog Id
  • HT020603257
1000 Erscheinungsort Berlin
1000 Verlag Kassenärztliche Bundesvereinigung
1000 Erschienen in KBV PraxisInfo Coronavirus
1000 Art der Datei
1000 Publikationstyp
  1. Leitlinien / Normschriften |
  2. Monografie |
1000 FRL-Sammlung
1000 Sprache der Publikation
1000 Abstract/Summary
  • Die Veranlassung des direkten Erregernachweises während der Pandemiephase soll auch für Personengruppen möglich sein, bei denen keine oder noch keine Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegen. Die Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV des Bundesministeriums für Gesundheit (RVO) regelt die Anspruchsberechtigung asymptomatischer Personen und sieht individuelle Untersuchungen von Kontaktpersonen, Reihentestungen bei Ausbrüchen und Surveillance-Testungen beispielsweise in Gemeinschaftseinrichtungen vor. Hierfür sollen von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes veranlasste Testungen auf SARS-CoV-2 vom öffentlichen Gesundheitsdienst oder durch ihn beauftragte Dritte durchgeführt und über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. Das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) zahlt die von den Leistungserbringern gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung abgerechneten Beträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Aufwendungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die den Kassenärztlichen Vereinigungen für die Abrechnung der Labortestungen gemäß der RVO durch Nicht-KV-Mitglieder entstehen, sollen gemäß § 7 Absatz 6 RVO mit einer Pauschale durch das BAS finanziert werden.
1000 Sacherschließung
Schlagwortfolge
  1. COVID-19
ddc 610 Medizin und Gesundheit
1000 DOI 10.4126/FRL01-006423254 |
1000 Dateien
1000 Umfang
  • 1 Online-Ressource (3 Seiten)
1000 Schlagwörter
1000 Objektart monograph
1000 Beschrieben durch
1000 @id frl:6423254.rdf
1000 Erstellt am 2020-10-02T08:12:44.957+0200
1000 Erstellt von 25
1000 beschreibt frl:6423254
1000 Bearbeitet von 25
1000 Zuletzt bearbeitet Sun Oct 04 05:21:39 CEST 2020
1000 Objekt bearb. Fri Oct 02 08:36:53 CEST 2020
1000 ähnlich zu
1000 Vgl. frl:6423254
1000 Oai Id
  1. oai:frl.publisso.de:frl:6423254 |
1000 Identisch zu
1000 Sichtbarkeit Metadaten public
1000 Sichtbarkeit Daten public
1000 Beschrieben durch
1000 Vgl.
1000 Bestand
1000 Lobid

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