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2020_11_25_Pflege_Empfehlungen_45c_Abs_7_SGB_XI.pdf 154,48KB
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1000 Titel
  • Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45c Abs. 7 SGB XI i. V. m. § 45d SGB XI und zur Förderung regionaler Netzwerke nach § 45c Abs. 9 SGB XI vom 24.07.2002 in der Fassung vom 26.10.2020
1000 Verantwortlich
  • GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
1000 Autor/in
  1. GKV-Spitzenverband |
  2. Verband der Privaten Krankenversicherung |
1000 Katalog Id
  • HT020807809
1000 Erscheinungsort Berlin
1000 Verlag GKV-Spitzenverband
1000 Art der Datei
1000 Publikationstyp
  1. Leitlinien / Normschriften |
  2. Monografie |
1000 Sprache der Publikation
1000 Abstract/Summary
  • Die vorliegenden Empfehlungen beziehen sich auf die Vergabe von Fördermitteln der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung nach § 45c SGB XI in Höhe von 25 Mio. EUR je Kalenderjahr zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag i. S. d. § 45a SGB XI, zum Auf- und Ausbau ehrenamtlicher Strukturen für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige und/ oder andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung in besonderem Maße der strukturellen Weiterentwicklung bedarf. Für die Beteiligung der Pflegekassen und privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durchführen, an regionalen Netzwerken stehen nach § 45c Abs. 1 Satz 3 SGB XI Fördermittel der sozialen Pflegeversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung in Höhe von 10 Mio. Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Für den Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden zum Ziel gesetzt haben, stehen nach § 45d SGB XI Fördermittel in Höhe von 0,15 Euro pro Versicherten je Kalenderjahr zur Verfügung. Davon werden 0,01 Euro je Versicherten für die Förderung von Gründungszuschüssen für regionale Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen zur Verfügung gestellt. Für die Förderung von bundesweiten Tätigkeiten von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen werden Fördermittel in Höhe von 0,01 Euro je Versicherten und je Kalenderjahr aus den in das Folgejahr übertragenen und nicht in Anspruch genommenen Fördermitteln nach § 45c Abs. 6 Satz 3 bis 8 SGB XI verwendet. [...]
1000 Sacherschließung
Schlagwortfolge
  1. COVID-19
ddc 610 Medizin und Gesundheit
1000 DOI 10.4126/FRL01-006425587 |
1000 Dateien
1000 Umfang
  • 1 Online-Ressource (21 Seiten)
1000 Objektart monograph
1000 Beschrieben durch
1000 @id frl:6425587.rdf
1000 Erstellt am 2021-02-10T07:51:51.142+0100
1000 Erstellt von 25
1000 beschreibt frl:6425587
1000 Bearbeitet von 25
1000 Zuletzt bearbeitet Sun Apr 21 10:37:06 CEST 2024
1000 Objekt bearb. Wed Feb 10 07:52:41 CET 2021
1000 Vgl. frl:6425587
1000 Oai Id
  1. oai:frl.publisso.de:frl:6425587 |
1000 Identisch zu
1000 Sichtbarkeit Metadaten public
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1000 Beschrieben durch
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1000 Bestand
1000 Lobid

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